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29.10.2009  12:00

Zocker-TV: Gericht stärkt 9Live.

Zocker-TV:

 

Gericht stärkt 9Live

Erfolgreich geklagt hat der Call-In-Sender 9Live. Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat wesentliche Bestimmungen der neuen Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten für unwirksam erklärt und damit die Vorschriften für Gewinnspiele im Fernsehen gelockert. Insbesondere die zeitlichen Vorgaben für die Gewinnspielsendungen seien rechtswidrig. Nicht beanstandet wurde dagegen das Verbot, Jugendliche teilnehmen zu lassen oder für Jugendliche besonders attraktive Gewinne auszuloben. 9Live begrüßte das Urteil als Sieg für die Programmfreiheit.

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  • 27.05.2012 12:17
    Wie nonchalant Anke Engelke die Punktvergabe zu einer friedlichen aber unmissverständlichen Botschaft an die Machthaber in Aserbejdschan genutzt hat, das straft alle scheinheiligen Boykott-Aufrufe... mehr...
  • 27.05.2012 12:11
     meint zu:
    Es ist doch blendendes Entertainment, was der Grandprixeurovisondelachanson da jedes Jahr liefert, inklusive so schöner Einblicke in die Landesarroganzien wie die exklusiv von Frankreich vorgeführte... mehr...
  • 27.05.2012 01:41
     meint zu:
    M.E. sind das nur Schattenkämpfe... Der Datenschutz wird nur vorgeschoben, denn der Staat ist ebenso interessiert an den Daten seiner Bürger wie Facebook an denen seiner Nutzer. Und da können sich... mehr...
  • 25.05.2012 17:46
     meint zu:
    OMG ! sowas kennen die Babys schon ; welchem Baby-Nahrungs-Hersteller gefällt das nicht ? mehr...
  • 25.05.2012 16:08
     meint zu:
    Hallo, es ist ESC-Wochende, so eine miesepetrige Nachricht hätte mindestens bis Dienstag in der Schublade liegen bleiben können. mehr...