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24.12.2009  12:00

EPG-Zank: Landgericht Köln entscheidet pro VDZ.

EPG-Zank: Landgericht Köln entscheidet pro VDZ

Im Zwist zwischen VDZ und VG Media um EPG-Inhalte hat das Landgericht Köln am Mittwoch zugunsten der Verlage entschieden: Die Programmie-Verlage dürfen demnach das Begleitmaterial zu Fernsehsendungen für ihre Internet- und EPG-Angebote kostenlos verwenden. Erst Mitte Dezember war das OLG Dresden zu einem anderen Urteil gelangt - und hatte pro VG Media entschieden, die dort mit dem EPG-Betreiber tvtv Media stritt (kress.de vom 15. Dezember 2009). Die Dresdner Richter hatten umgehende Lizenzverträge zwischen Verlagen und VG Media empfohlen. Gegen den jüngsten Richterspruch kann die VG Media binnen einem Monat Berufung einlegen. Hintergrund: Die VG Media gehört je zu 50% zu den beiden großen TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL und vertritt rund 40 TV-Sender. Der Verband möchte seine Mitglieder an den Internet- und EPG-Erlösen der Verlage mitverdienen und eventuell auch redaktionell ein Wörtchen mitreden sehen - um auf die "diskriminierungsfreie" Darstellung der Programmangebote zu achten. Die VG Media argumentiert mit dem Urheberrecht der TV-Begleitmaterialien. Der VDZ dagegen empfindet die Programm-Berichterstattung als kostenlose Werbung und fordert weiterhin die kostenlose Bereitstellung von Fotos und Sendungsinfos - und zwar nicht nur für Print, sondern auch für Online-Angebote. Die Angelegenheit eskalierte Ende 2008 zwischen P7S1 und einigen Programmie-Verlagen, Anfang dieses Jahres begruben beide Parteien das Kriegsbeil zähneknirschend (kress.de vom 9. Januar 2009).

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