Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (HR) hat die Telemedienkonzepte zu "hr-online", "hr-text" und "boerse.ARD.de" durchgewunken. Laut Gremium erfüllen die Angebote die Vorgaben des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags "in vollem Umfang". Allein der Renditerechner bei "boerse.ARD.de" muss raus und an den Verweildauerzeiten wurde leicht geschraubt. HR-Intendant Helmut Reitze freut sich,
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