Das deutsche Staatsmonopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Laut dem Urteil darf ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit zwar beschränken, wenn damit z.B. die Spielsucht bekämpft werden soll.
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