08.09.2010  11:16

Lizenz zum Zocken: Europäischer Gerichtshof kippt Glücksspiel-Monopol

Das deutsche Staatsmonopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Laut dem Urteil darf ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit zwar beschränken, wenn damit z.B. die Spielsucht bekämpft werden soll.

Sie möchten weiterlesen und kommentieren?

Dieser Newseintrag ist älter als 30 Tage und daher nur für Abonnenten des kressreport zugänglich. Wenn Sie den Artikel ganz lesen und uneingeschränkten Zugang zu unserem Archiv haben wollen,  hinterlegen Sie doch bitte im Kontrollzentrum Ihre Abonummer unter dem Punkt "Archivzugang freischalten". Dort können Sie nun Ihre Abonummer eintragen und unser XXL-Archiv, das bis ins Jahr 1966 zurückreicht, steht Ihnen offen.

Hier geht's zum Kontrollzentrum ...

kressreport abonnieren

Log In


 

Ich habe mein Passwort vergessen

Noch kein Zugang?

Hier geht's zur kostenlosen Registrierung ...