Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sieht bei der RTL-II-Sendung "Tatort Internet" keinen Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen. Man hätte sich in einer Sitzung mit den ersten drei Folgen der Sendereihe befasst (kress.de vom 28. Oktober 2010). Zuvor gingen bei der KJM zahlreiche Beschwerden über das Format ein.
Dieser Newseintrag ist älter als 30 Tage und daher nur für Abonnenten des kressreport zugänglich. Wenn Sie den Artikel ganz lesen und uneingeschränkten Zugang zu unserem Archiv haben wollen, hinterlegen Sie doch bitte im Kontrollzentrum Ihre Abonummer unter dem Punkt "Archivzugang freischalten". Dort können Sie nun Ihre Abonummer eintragen und unser XXL-Archiv, das bis ins Jahr 1966 zurückreicht, steht Ihnen offen.