Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat die beiden ersten Folgen der RTL-II Serie "Tatort" Internet" beanstandet. Die Sendungen verstießen gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programmgrundsätze, da sie die Persönlichkeitsrechte nicht hinreichend wahrten. Laut einer ZAK-Expertengruppe hat die RTL-II-Redaktion die potentiellen Täter nicht hinreichend unkenntlich gemacht,
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