Die medienrechtliche Unbedenklichkeit des 2005 von Axel Springer geplanten Einstiegs bei der ProSiebenSat.1 Media AG muss neu geprüft werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es hat sich mit der Frage befasst, ob die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) zu Recht die medienrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung für den Einstieg von Springer bei der TV-Gruppe verweigert hat.
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