22.12.2010  10:53

Kachelmann-Prozess: Durchsuchung von Redaktionen abgelehnt

Im Prozess gegen den Moderator Jörg Kachelmann hat das Landgericht Mannheim das Ansinnen des Verteidigers Johann Schwenn abgelehnt, wonach die Redaktionsräume von "Bunte" und "Focus" durchsucht werden sollten. Er hatte seinen Antrag damit begründet, dass die Blätter versucht hätten, das Verfahren zu Lasten seines Mandanten zu beeinflussen. Sie hätten Belastungszeuginnen bezahlt, so der Vorwurf (kress.de vom 9. Dezember 2010). Das Gericht sieht jedoch keine Anhaltspunkte dafür.

Sie möchten weiterlesen und kommentieren?

Dieser Newseintrag ist älter als 30 Tage und daher nur für Abonnenten des kressreport zugänglich. Wenn Sie den Artikel ganz lesen und uneingeschränkten Zugang zu unserem Archiv haben wollen,  hinterlegen Sie doch bitte im Kontrollzentrum Ihre Abonummer unter dem Punkt "Archivzugang freischalten". Dort können Sie nun Ihre Abonummer eintragen und unser XXL-Archiv, das bis ins Jahr 1966 zurückreicht, steht Ihnen offen.

Hier geht's zum Kontrollzentrum ...

kressreport abonnieren

Log In


 

Ich habe mein Passwort vergessen

Noch kein Zugang?

Hier geht's zur kostenlosen Registrierung ...