Der "stern" darf nicht mehr den Eindruck erwecken, die "Bunte" sei über fragwürdige Recherchemethoden der von ihr beauftragten Agentur CMK im Bilde gewesen. Das Landgericht Hamburg hat am Freitag einer entsprechenden Unterlassungsklage des Burda-Magazins stattgegeben. Eine "stern"-Sprecherin betont auf Anfrage, dass die Entscheidung den "Tatsachenkern" des Artikels und die Recherchen des "stern" zu den "Spitzelaktionen" der CMK nicht berühre.
Dieser Newseintrag ist älter als 30 Tage und daher nur für Abonnenten des kressreport zugänglich. Wenn Sie den Artikel ganz lesen und uneingeschränkten Zugang zu unserem Archiv haben wollen, hinterlegen Sie doch bitte im Kontrollzentrum Ihre Abonummer unter dem Punkt "Archivzugang freischalten". Dort können Sie nun Ihre Abonummer eintragen und unser XXL-Archiv, das bis ins Jahr 1966 zurückreicht, steht Ihnen offen.