Das Landgericht Hamburg hat Teile des Rahmenvertrags für freie Journalisten der Gruner + Jahr Wirtschaftsmedien untersagt. Das Gericht hielt die Regelung, nach der Gruner + Jahr Wirtschaftsmedien die Rechte der Journalisten an Dritte weiter übertragen konnte, für rechtswidrig, weil das Gesetz die individuelle Zustimmung der Autoren verlangt (§ 31 Absatz 5 Urheberrechtsgesetz). Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sprach in einer Mitteilung von einem "weiteren juristischen Erfolg für die Freien".
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