Der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft Gema haben sich zum Umgang mit Online-Musikanbieter geeinigt. Pro Musikstück müssen Betreiber von Internet-Musikportalen eine Urhebervergütung zwischen 6 und 9 Cent netto abführen. Bitkom-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt. Zudem können Download-Shops künftig Hörproben von 90 Sekunden anbieten.
Dieser Newseintrag ist älter als 30 Tage und daher nur für Abonnenten des kressreport zugänglich. Wenn Sie den Artikel ganz lesen und uneingeschränkten Zugang zu unserem Archiv haben wollen, hinterlegen Sie doch bitte im Kontrollzentrum Ihre Abonummer unter dem Punkt "Archivzugang freischalten". Dort können Sie nun Ihre Abonummer eintragen und unser XXL-Archiv, das bis ins Jahr 1966 zurückreicht, steht Ihnen offen.