08.12.2011  13:40

Längere Hörproben und Streaming: Bitkom und Gema einigen sich

Der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft Gema haben sich zum Umgang mit Online-Musikanbieter geeinigt. Pro Musikstück müssen Betreiber von Internet-Musikportalen eine Urhebervergütung zwischen 6 und 9 Cent netto abführen. Bitkom-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt. Zudem können Download-Shops künftig Hörproben von 90 Sekunden anbieten.

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