BDZV und BVDA haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Schlappe erlitten: Das Gericht wies in letzter Instanz eine Klage der Verbände der Zeitungs- bzw. Anzeigenblattverleger gegen "Einkauf Aktuell" zurück. Die Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen in der Werbesendung der Deutschen Post sei wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, urteilte der I. Zivilsenat.
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