Dämpfer für die "Zeitungszeugen": Das Landgericht München I hat die Veröffentlichung von Auszügen aus Hitlers "Mein Kampf" verboten. Das Gericht gab damit einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern statt. Damit sei dem englischen Verleger Peter McGee "die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus 'Mein Kampf' verboten", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
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