25.01.2012  18:04

Zitate erscheinen nun unleserlich: Gericht verbietet Veröffentlichung von "Mein Kampf"

Dämpfer für die "Zeitungszeugen": Das Landgericht München I hat die Veröffentlichung von Auszügen aus Hitlers "Mein Kampf" verboten. Das Gericht gab damit einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern statt. Damit sei dem englischen Verleger Peter McGee "die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus 'Mein Kampf' verboten", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Sie möchten weiterlesen und kommentieren?

Dieser Newseintrag ist älter als 30 Tage und daher nur für Abonnenten des kressreport zugänglich. Wenn Sie den Artikel ganz lesen und uneingeschränkten Zugang zu unserem Archiv haben wollen,  hinterlegen Sie doch bitte im Kontrollzentrum Ihre Abonummer unter dem Punkt "Archivzugang freischalten". Dort können Sie nun Ihre Abonummer eintragen und unser XXL-Archiv, das bis ins Jahr 1966 zurückreicht, steht Ihnen offen.

Hier geht's zum Kontrollzentrum ...

kressreport abonnieren

Log In


 

Ich habe mein Passwort vergessen

Noch kein Zugang?

Hier geht's zur kostenlosen Registrierung ...