Sat.1 hat mit seiner Super-Bowl-Übertragung nicht gegen die werberechtlichen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen. Dies teilte die für den Sender zuständige Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland Pfalz (LMK) am Mittwoch mit. Die zulässige Werbehöchstdauer von zwölf Minuten in der Stunde sei nicht überschritten worden. Nach Ende der Live-Übertragung gingen bei der LMK 96 Zuschauerbeschwerden ein
Dieser Newseintrag ist älter als 30 Tage und daher nur für Abonnenten des kressreport zugänglich. Wenn Sie den Artikel ganz lesen und uneingeschränkten Zugang zu unserem Archiv haben wollen, hinterlegen Sie doch bitte im Kontrollzentrum Ihre Abonummer unter dem Punkt "Archivzugang freischalten". Dort können Sie nun Ihre Abonummer eintragen und unser XXL-Archiv, das bis ins Jahr 1966 zurückreicht, steht Ihnen offen.