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Die gute alte Trennungsnorm
Der Deutsche Presserat hat zehn Rügen ausgesprochen, sieben davon betreffen die Trennung von redaktionellem Teil und Werbung (Ziffer 7 des Presse-Kodex). Zu den Bösewichten zählt die "Cosmopolitan", die in einem Interview mit einem Juror von "Germany's Next Topmodel" auf konkrete Produkte eines Kosmetikherstellers hingewiesen hatte, ohne dass dafür ein redaktioneller Anlass bestanden habe. Dafür vergaß die Zeitschrift, die Kooperation mit dem TV-Format zu erwähnen. Ähnliche Rügen kassierten die Zeitschrift "Rubin", die spezielle Pflegeprodukte exklusiv vorstellte und das Männerblatt "Matador", in dem ein Model auffällig oft mit einer speziellen Eissorte abgebildet wurde. Nicht ausreichend gekennzeichnete Werbung haben sich "Das Neue Blatt" und die Extraausgabe der "Eltern Family"-Beilage "Quix!" zu schulden kommen lassen. Eine nicht öffentliche Rüge wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten kassierte "Reviersport". Der Kölner "Express" verstieß laut Presserat gegen die Sorgfaltspflicht der Presse und "PC Praxis" schadete mit ihrem Bericht über illegale und halb-legale Software (mit DVD) dem Ansehen der Presse. Insgesamt wurden 86 Beschwerden behandelt. Neben den zehn Rügen wurden 18 Missbilligungen und zehn Hinweise ausgesprochen. Gegen die Spruchpraxis des Presserats gerade in Sachen Trennungsnorm regt sich bereits seit einiger Zeit Widerstand in der Branche (kress.de vom 16. November 2007).
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