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"Bildblog"-Beschwerden waren rechtmäßig
Der Deutscher Presserat hat mehrheitlich beschlossen, dass die eingereichten Beschwerden des "Bildblogs" über die "Bild" kein Missbrauch des Beschwerderechts darstellten. Die Axel Springer AG hatte argumentiert, dass "Bildblog" die Beschwerden für seine Zwecke instrumentalisiere und kommerziell motiviert sei (kress.de vom 17. Februar 2008). Diesen Vorwurf wies der Presserat mit der Begründung zurück, dass es sich bei den Beschwerden durchaus um medienethisch relevante Anliegen gehandelt habe. "Bildblog" hatte seit 2006 insgesamt 12 Beschwerden gegen die Springer-Zeitung eingereicht, von denen allerdings keine zu einer Rüge führte.
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