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Presserat spricht vier Rügen aus
Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats haben vier Rügen ausgesprochen. Drei davon beziehen sich auf das Dauerthema Trennungsgebot und Schleichwerbung. Die "Für Sie" (Jahreszeitverlag) hat sich schuldig gemacht, indem sie 1.000 Raumsprays einer Marke verloste und diese in einer späteren Ausgabe von den Leserinnen in höchsten Tönen loben ließ. Der "Gong" (WAZ-Gruppe) erwähnte bei diversen medizinischen Themen stets ein bestimmtes Präparat, obwohl es keine Alleinstellungsmerkmale aufwies. Dritter Schleichwerber ist laut Presserat die "In" (Klambt), die bei einem Artikel über eine Soap-Darstellerin zwei Mal auf deren ach so günstigen Handy-Vertrag hinwies. Die "Marburger Neue Zeitung" kassierte eine nicht-öffentliche Rüge wegen eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht: In einer Collage aus Schlagzeilen der vergangenen zehn Jahre hatte sie zwei Schlagzeilen über einen Missbrauchsverdacht gegen ein Behindertenheim verwendet, der jedoch nicht erhärtet wurde. Insgesamt befasste sich der Presserat mit 88 Beschwerden und sprach neben den vier Rügen 13 Missbilligungen und 19 Hinweise aus. In fünf Fällen wurden auf Maßnahmen verzichtet, da die Redaktionen ihre Fehler bereits selbst berichtigt hatten.
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