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Betriebsrat erwirkt EV gegen VHB
Zumindest bis Ende Juli liegt das Abbauprogramm bei der Verlagsgruppe Handelsblatt (VHB) auf Eis: Offenbar weil er sich schlecht informiert fühlte, erwirkte der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen das eigene Haus. Der VHB wird untersagt, "im Rahmen der geplanten Betriebsänderung 'Initiativen 2009' Kündigungen, Änderungskündigungen, Versetzungen, Entlassungen oder den Abschluss von Aufhebungs- oder Änderungsverträgen mit den Mitarbeitern vorzunehmen", heißt es in einem Schrieb des Gerichts. Die EV, befristet bis 31. Juli, verdonnert die VHB-Chefetage um Joachim Liebler und Tobias Schulz-Isenbeck dazu, genau aufzuschlüsseln, in welchen Abteilungen, Gruppen und Teams wie viele der geplanten 150 Jobs eingespart werden sollen. Zudem sollen die Chefs ihre Pläne anhand detaillierter Organigramme mit dem Betriebsrat besprechen. Gekürzt wird vor allem in der Verlagsverwaltung - diejenigen, die bleiben dürfen, sollen in eine Servicegesellschaft umziehen. Umblättern.
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