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14.08.2009  12:00

9Live scheitert im Eilverfahren gegen Gewinnspielsatzung.

9Live scheitert im Eilverfahren gegen Gewinnspielsatzung

9Live9Live ist mit einer Normenkontrolle der Gewinnspielsatzung gescheitert, die Anfang März in Kraft getreten ist. Der Bayerische Gerichtshof wies die Klage im Eilverfahren ab. 9Live hatte gefordert, einzelne Bestimmungen der Satzung außer Kraft zu setzen, bis im Hauptverfahren die endgültige Gesetzmäßigkeit des Regelwerks geklärt sei. 9Live verzeichne seit der Umsetzung der Gewinnspielsatzung einen starken Rückgang der Zuschauerbeteiligung, so der Sender. 9Live-Chef Ralf Bartoleit will die rechtlichen Bestimmungen wie das Mindestalter "selbstverständlich" weiter einhalten - aber: "Was nicht sein kann, ist, dass wir inhaltlich bis an den Rand des Vertretbaren reglementiert werden, z.B. Erstgewinnern keine doppelten Gewinnchancen einräumen dürfen... Die Gewinnspielsatzung darf keine Bedrohung für unser Geschäftsmodell sein." Trotz Niederlage im Eilverfahren sieht sich Bartoleit in seinem Argwohn gegenüber der Satzung bestätigt: Das Gericht habe eingeräumt, dass es noch ungeklärte Rechtsfragen gebe, die im Hauptverfahren eingehend geprüft werden müssen. Eine Entscheidung wird im Herbst erwartet. 9Live gehört zu ProSiebenSat.1. Hintergrund: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hatte die Gewinnspielsatzung im Oktober 2008 auf den Weg gebracht, um die Verbraucher vor Abzocke zu schützen (kress.de vom 7. Oktober 2008). Das gesamte Regelwerk gibt's unter www.alm.de zur Ansicht.

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