Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag Blogbetreibern Regeln an die Hand gegeben, wie diese künftig mit Beleidigungen in Blogeinträgen umgehen sollen. Die sogenannten Hostprovider müssen demnach nur tätig werden, "wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - bejaht werden kann" (VI ZR 93/10). mehr
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