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Zocker-TV:
Gericht stärkt 9Live
Erfolgreich geklagt hat der Call-In-Sender 9Live. Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat wesentliche Bestimmungen der neuen Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten für unwirksam erklärt und damit die Vorschriften für Gewinnspiele im Fernsehen gelockert. Insbesondere die zeitlichen Vorgaben für die Gewinnspielsendungen seien rechtswidrig. Nicht beanstandet wurde dagegen das Verbot, Jugendliche teilnehmen zu lassen oder für Jugendliche besonders attraktive Gewinne auszuloben. 9Live begrüßte das Urteil als Sieg für die Programmfreiheit.
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