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BGH: Springer darf "Welt Kompakt" im "stummen Verkäufer" feilbieten
Bahn frei für "stumme Verkäufer": Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Zeitungsvertrieb über ungesicherte Verkaufsboxen für grundsätzlich zulässig erklärt. Das Gericht sieht darin keine ernste Gefahr für den Wettbewerb auf dem Zeitungsmarkt. Im konkreten Fall ging es um die Pläne von Axel Springer, seine "Welt Kompakt" in Berlin in entsprechenden Behältnissen für 70 Cent anzubieten. Springer habe sich verpflichtet, auf den Boxen darauf hinzuweisen, dass die Zeitung nur gegen Bezahlung entnommen werden dürfe, Diebstahl verfolgt werde und Kontrolleure im Einsatz seien. Geklagt hatten Holtzbrinck ("Tagesspiegel") und der Berliner Verlag ("Berliner Zeitung", "Berliner Kurier") mit der Begründung, die Feilbietung im "stummen Verkäufer" käme einer Gratisabgabe gleich. Zuvor waren die beiden Verlage bereits mit einer Unterlassungsklage vor dem Berliner Landgericht gescheitert.
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