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Teilerfolg für Becker im Streit mit der "FAS"
Boris Becker (Foto) hat im Streit mit der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" vor dem BGH einen Teilerfolg errungen. Bei der Klage von Becker ging es um die ungenehmigte Verwendung seines Fotos in einer Werbekampagne der Zeitung (kress.de vom 7. März 2007). Zur Erinnerung: Die "FAZ" hatte im September 2001 eine fiktive Titelseite erstellt, um für ihre neue Sonntagsausgabe zu trommeln. Dort tauchte auch ein Portraitfoto Beckers auf. Becker warf der "FAS" damals vor, dass sie sein Foto ohne Bericht nicht einfach verwenden dürfte und verlangte eine Lizenzgebühr. Seitdem beharken sich die Kontrahenten vor Gericht: Das Landgericht München I hatte Becker in einer ersten Verhandlung 1,2 Mio Euro zugesprochen, eine Berufung war gescheitert, wogegen die Zeitung Revision einlegte. Jetzt entschied der BGH, dass Verlage ein Foto einer Person der Zeitgeschichte ausnahmsweise auch ohne Berichterstattung verwenden dürften, um vorab "die Öffentlichkeit über die Gestaltung und Ausrichtung einer neuen Zeitung zu informieren". Das ändere sich aber, sobald die erste Ausgabe erschienen sei. Becker stehe daher eine Lizenzgebühr zu, weil die "FAS" sein Foto auch nach ihrem Launch verwendete. Über die Höhe der Entschädigung soll das OLG München entscheiden, der Streitwert liegt bei 1,2 Mio Euro.
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