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Der BGH hat entschieden:
Die Causa Helmut Markwort (Foto) gegen die "Saarbrücker Zeitung" hat vorerst ein Ende: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstagnachmittag entschieden, dass der "Focus"-Chefredakteur keinen Unterlassungsanspruch gegen den Abdruck kritischer Interviewäußerungen hat. Im August 2008 hatte das Oberlandesgericht Hamburg noch dem Kläger recht gegeben, die "Saarbrücker Zeitung" ging daraufhin in Revision. Markwort erzürnte sich über ein Interview der Zeitung mit Roger Willemsen, in dem dieser u.a. sagte: "Das 'Focus'-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der 'Bunten' erschienen." Markwort war der Ansicht, dass diese Aussage seinem Image schade - das Interview hatte tatsächlich Axel Thorer geführt. Markwort reagiert: "Der BGH hat nun eine falsche Aussage über mich soweit legitimiert, dass der Eindruck entsteht, diese Unwahrheit dürfte in Zukunft weiter sanktionslos behauptet werden." Er erwägt jetzt eine Verfassungsbeschwerde - umblättern!
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