Hinter Gittern: BGH bestätigt Urteil gegen Emig
Jürgen Emig (Foto), 64, Ex-Sportchef des Hessischen Rundfunks (HR), bleibt in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Freitag die Verurteilung des ehemaligen Fernsehmoderators bestätigt. Emig war bis 2004 Sportchef des HR. Das Frankfurter Landgericht hatte Emig im Oktober 2008 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt (kress.de vom 2. Oktober 2008). Fünf Monate dieser Freiheitsstrafe gelten wegen der Untersuchungshaft und der langen Verfahrensdauer als bereits verbüßt. Laut Urteil des Frankfurter Landgerichts hat Emig sogenannte Produktionskostenzuschüsse von Sponsoren und Sportveranstaltern eingeworben, Teile davon aber über eine Tarnfirma in seine eigene Tasche gesteckt. Wie der 2. Strafsenat in seiner Urteilsbegründung schreibt, habe die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Emig wollte bei der Revision seines Untreue-Prozesses vor dem BGH neue Zeugen aufbieten (kress.de vom 7. November 2008) - offenbar erfolgos. Der BGH bestätigt mit dem Urteil die Auffassung, dass Redakteure der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Amtsträger im strafrechtlichen Sinne sind. Das wirkt sich für Emig erheblich strafverschärfend aus.
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