15.12.2009  12:00

OLG Dresden: EPG-Betreiber müssen für Texte und Bilder zahlen.

Urteil: EPG-Betreiber müssen für Texte und Bilder zahlen

Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem Streit zwischen dem EPG-Betreiber tvtv Media und der VG Media zugunsten der Verwertungsgesellschaft entschieden. Betreiber von elektronischen Programmführern (EPGs) müssen demnach für die Texte und Bilder zahlen, die ihnen die TV-Sender zur Verfügung gestellt haben. Das Programmbegleitmaterial sei urheberrechtlich geschützt. Die tvtv GmbH und andere Nutzer müssten nun umgehend Lizenzverträge mit der VG Media abschließen, so eine Pressemitteilung der Verwertungsgesellschaft. "Wir gehen davon aus, dass mit diesem rechtskräftigen Grundsatzurteil der jahrelange Streit mit den Verlagen und anderen EPGBetreibern beigelegt ist“, sagt Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media. Eine weitere Auseinandersetzung zwischen ihr und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) mit gleichem Streitgegenstand liegt zur Zeit dem Landgericht Köln zur Entscheidung vor, und die VG Media gibt sich zuversichtlich, erneut zu siegen. Sie vertritt die meisten privaten Sendeunternehmen in Deutschland, u.a. RTL, Sat.1 und ProSieben.

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