Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Dienstag zwei medienfreundliche Entscheidungen gefällt: Er kam einer Beschwerde von Axel Springer gegen Urteile deutscher Gerichte nach, wies eine Beschwerde Caroline von Hannovers gegen die hiesige Justiz aber zurück. In einem Gastbeitrag für kress.de analysiert Stefan Engels (Foto), Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei Bird & Bird LLP in Hamburg, die Entscheidungen.
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