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Kinder für alle: Ferrero unterlag in der letzten Instanz im Streit um die Markenrechte an dem Zusatz "Kinder" gegen Haribo und Zott. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass das Wort lediglich in Verbindung mit einer besonderen Produktgestaltung geschützt sei. Ansonsten beschreibe "Kinder" nur den "Abnehmerkreis" der Produkte. Ferrero ging gegen Haribo wegen der Marke "KinderKram", gegen Zott wegen einem geplanten Dessert namens "Kinderzeit" vor. Der Streitwert soll laut BGH in Sachen Zott bei 1 Mio Euro, bei Haribo bei 375.000 Euro gelegen haben. Der BGH bestätigte mit der Entscheidung die Urteile der Oberlandesgerichte Köln und Hamburg von 2004.
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