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"Bild" fängt sich einstweilige Verfügungen ein
Die Anwälte von Comedian Gaby Köster haben beim Landgericht Berlin zwei einstweilige Verfügungen gegen die Axel Springer AG erwirkt. Hintergrund ist die fortwährende Berichterstattung über Kösters Gesundheitszustand in der "Bild", trotz eines Hinweises am 12. Januar, dass dieser ausschließlich der Privatsphäre zuzurechnen sei. Die Verfügungen verbieten weitere Berichterstattung mit der Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro.
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