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Verbraucherschützer mahnen studiVZ ab
Der Ärger mir den neuen Datenschutz-Regeln bei studiVZ nimmt kein Ende. Datenschützer liefen schon im Dezember 2007 gegen die neuen Bestimmungen Sturm (kress.de vom 14. Dezember 2007), woraufhin das Unternehmen Änderungen vornahm (kress.de vom 17. Dezember 2007). Dennoch flatterte der Social Community jetzt eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) ins Haus. Die Rechtsabteilung des Unternehmens prüft das Schreiben derzeit. Stein des Anstoßes ist u.a., dass sich studiVZ die Verwendung persönlicher Daten mit einem Klick bestätigen lasse. Wie weit die Rechte zur Verwendung der Daten reichen, wird laut vzbz nicht deutlich. Die einzelnen Klauseln sollten einzeln abgefragt werden. Außerdem kritisieren die Verbraucherschützer, dass Nutzer die Verwendung ihrer Daten zu Werbezwecken erst NACH der Zustimmung zur Datenschutz-Erklärung ablehnen können. Zudem müssen sie das aktiv tun, sie werden nicht erneut danach gefragt. Die Holtzbrinck-Tochter hat nun zwei Wochen, um eine Unterlassungserklärung abzugeben.
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