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29.08.2008  12:00

"FAZ" siegt vor Gericht gegen "Perlentaucher".

"FAZ" siegt vor Gericht gegen "Perlentaucher"
Der Verlag der "FAZ" hat in einer Berufungsverhandlung gegen den Internet-Kulturmagazin "Perlentaucher" vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gesiegt. Dies berichtet die "FAZ" in eigener Sache. Der "Perlentaucher" hatte eine Gegendarstellung zu verschiedenen Passagen eines "FAZ"-Artikels verlangt, der unter der Überschrift "Die Gedanken der anderen" am 29. Juni 2007 erschienen war und das geschäftliche Auftreten des "Perlentaucher" kritisierte. Das OLG befand, dass das Gegendarstellungsbegehren in der Mehrzahl der angesprochenen Punkte inhaltlich nicht begründet sei. In der "FAZ" hatte es geheißen, dass der Perlentaucher das deutschsprachige Feuilleton "scannt". Das OLG widersprach der Auffassung, dass damit ein automatisierter Vorgang gemeint sei. Zu dem Passus, demzufolge der "Perlentaucher"-Gründer Thierry Chervel nach der Verleihung des Grimme-Online-Preises damit zitiert wurde, dass er sich gut vorstellen könne, eigene Rezensionen anzubieten, es aber bei der Vorstellung geblieben sei, wies das OLG das Gegendarstellungsbegehren ebenfalls zurück. Damit werde nämlich nicht gesagt, dass der Perlentaucher überhaupt keine eigenen Rezensionen veröffentlicht habe. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der "Perlentaucher", das Urteil ist rechtskräftig. In einem anderen Verfahren streiten die "FAZ" und die "SZ" mit dem "Perlentaucher" um den Verkauf von dessen auf Zitaten aus Zeitungen beruhenden Rezensionen. Dieses Verfahren dauert an.

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