Gericht stärkt Eva Herman
Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat im Rechtsstreit um die Kündigung der Ex-"Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman (Foto) die Position der Klägerin gestärkt: Im Berufungsverfahren Herman gegen den NDR sagte der Vorsitzende Richter, er habe sich intensiv mit den umstrittenen Äußerungen von Eva Herman beschäftigt: "Eine Verherrlichung des Nationalsozialismus kann man daraus nicht entnehmen." Der Richter machte deutlich, dass Herman durchaus Aussicht auf Erfolg habe. Zum einen könne die Kammer anders als die erste Instanz durchaus zu der Entscheidung kommen, dass ein Arbeitnehmerverhältnis zwischen Herman und dem NDR bestanden habe (kress.de vom 30. April 2008). Zum anderen könnte sich bei einer Abwägung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit herausstellen, dass dies Aussagen Hermans für den NDR als Arbeitgeber zumutbar gewesen seien. In der Folge verständigten sich Herman, die persönlich anwesend war, und der NDR auf weitere außergerichtliche Gespräche. Das Gericht setzte den nächsten Termin für den 26. November an. Sollten sich die beiden Parteien nicht einigen können, soll in die Beweisaufnahme gegangen werden. Hintergrund: Herman war im vergangenen Jahr wegen umstrittener Äußerungen zur NS-Familienpolitik in die Schlagzeilen geraten, woraufhin sich der NDR von ihr trennte (kress.de vom 10. September 2007).
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