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Werberat verschärft Regeln für Alkoholwerbung
Alkoholwirtschaft, Handel, Agenturen und Medien haben die freiwilligen Verhaltensregeln des Deutschen Werberats für Alkoholwerbung erweitert. Damit gehe man einen großen Schritt auf die Kritiker der Werbeselbstkontrolle zu, so der Werberat. Die Regeln zielen vornehmlich auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen ab: Sie sollen nicht zum Alkoholkonsum aufgefordert werden, zudem soll keine Alkoholwerbung in Medien erscheinen, deren redaktioneller Teil sich mehrheitlich an Kinder oder Jugendliche richtet. Werbung für alkoholische Getränke soll außerdem nicht den Anschein erwecken, dass Alkohol Krankheiten oder psychosoziale Konflikte lösen oder mindern oder die körperliche Leistungsfähigkeit steigern könnte. Auch Trikot-Werbung und Sponsoring sollen unterbleiben, wenn die Sportereignisse im direkten Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen stehen, Alkoholkonsumenten in der Werbung müssen eindeutig junge Erwachsene sein. Die Bewerbung von so genannten "Flat-Rate-Partys" ist zwar nicht direkt verboten, soll aber nicht erkennbar auf verantwortungslosen Konsum abzielen. Die erweiterten Regeln gelten ab dem 1. April. Bei Verstößen können sich Institutionen und Bürger beim Werberat beschweren. Die Beteiligten wollen mit den verschärften Regeln einer staatlichen Beschränkung der Alkoholwerbung vorgreifen, wie es sie für die Tabakwerbung bereits gibt. Kritiker der freiwilligen Selbstkontrolle, wie die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, verlangen jedoch weitreichendere Beschränkungen. Bätzing schlug bei einer Fachtagung im September 2008 u.a. vor, Alkoholwerbung im TV nur noch nach 20 Uhr zu zeigen (kress.de vom 25. September 2008). Medien, Handel und Werber hatten zuvor bereits in Positionspapieren gegen Werbeverbote protestiert (kress.de vom 15. September 2008).
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