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Doppelmandat auch ohne Jahr-Zustimmung möglich:
G+J-Chef darf in Bertelsmann-Vorstand
Der Vorstandschef von Gruner+Jahr darf gleichzeitig - auch ohne Zustimmung der Familie Jahr als Minderheitsgesellschafter des Zeitschriftenkonzerns - im Bertelsmann-Vorstand sitzen. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Montag in letzter Instanz (kress.de vom 2. Februar 2009). Die Zustimmung des Aufsichtsrates von Bertelsmann ist demnach ausreichend, um den jeweiligen G+J-Chef auch in den Vorstand des Gütersloher Medienkonzerns, der 74,9% an G+J hält, zu berufen. Die Familie Jahr hatte vor einiger Zeit eine Klage angestrengt, um prüfen zu lassen, ob nicht ebenfalls ihr Placet nötig sei. "Bertelsmann begrüßt das Urteil", so Sprecher Andreas Grafemeyer zu kress. Was der Spruch aus Karlsruhe für G+J-Chef Bernd Buchholz (Foto) bedeutet - bitte umblättern.
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