Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag zwei pressefreundliche Urteile verkündet: In einem der beiden Verfahren entschied der EGMR zugunsten von "Bild", in dem anderen wies er die Beschwerde von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst August von Hannover gegen Deutschland zurück.
Dieser Newseintrag ist älter als 30 Tage und daher nur für Abonnenten des kressreport zugänglich. Wenn Sie den Artikel ganz lesen und uneingeschränkten Zugang zu unserem Archiv haben wollen, hinterlegen Sie doch bitte im Kontrollzentrum Ihre Abonummer unter dem Punkt "Archivzugang freischalten". Dort können Sie nun Ihre Abonummer eintragen und unser XXL-Archiv, das bis ins Jahr 1966 zurückreicht, steht Ihnen offen.