Vom Umgang mit einer Beschwerde gegen den "Playboy"

Geht der Presserat Hinweisen auf Verstöße gegen den Pressekodex immer mit der gebotenen Konsequenz nach? Der Umgang mit einer Beschwerde gegen den "Playboy" weckt Zweifel daran.

Henning Kornfeld | 16. April 2014 um 11:46

Geht der Presserat Hinweisen auf Verstöße gegen den Pressekodex immer mit der gebotenen Konsequenz nach? Der Umgang mit einer Beschwerde gegen den "Playboy" weckt Zweifel daran.

Das Männermagazin hat im vergangenen Jahr in Ausgabe 8/2013 auf seiner Stil-Seite ein Interview mit dem Hautarzt Marcus Maurer von der Berliner Charité über die Vorzüge der "kühlenden Trockenrasur" veröffentlicht. Der Mediziner empfahl darin explizit einen Rasierer, den neuen "Cool Tec" der Firma Braun. Ein Foto des Apparates war groß mit Preisangabe (ca. 180 Euro) neben dem Interview abgebildet.

Die W+D Beratungs- und Entwicklungs GmbH aus Berlin legte daraufhin beim Presserat Beschwerde wegen eines möglichen Verstoßes gegen Ziffer 7 des Pressekodex ein, der die Trennung zwischen Werbung und Redaktion vorschreibt. Doch die Vorsitzende des zuständigen Beschwerdeausschusses wies die Beschwerde zunächst als unbegründet zurück.

Ausschlaggebend dafür war eine Stellungnahme von Florian Boitin, dem Chefredakteur des "Playboy". Er habe darin überzeugend dargelegt, "dass im vorliegenden Fall ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung einen möglicherweise entstehenden Werbeeffekt für den Hersteller des Rasierers überlagert", so die Vorsitzende des Beschwerdeausschusses. Grund dafür sei "in erster Linie die Tatsache, dass es sich bei dem Rasierer offensichtlich um das erste Produkt auf dem Markt handelt, das die Haut vor dem Rasieren kühlt". Insofern bestehe "ein Alleinstellungsmerkmal, das eine redaktionelle Vorstellung des Rasierers rechtfertigt".  Außerdem erläutere ein "Experte" auf "sachliche Art und Weise", wo die Vorteile einer Kühlung der Haut vor der Rasur liegen.

In die Vermarktung eingespannt

Mit dem "Experten" hat es allerdings eine Bewandtnis: Boitins Behauptung, Hautarzt Maurer stehe in keiner Beziehung zur Firma Braun ist leicht widerlegbar. Hans-Joachim Maes, Geschäftsführer der W+D Beratungs- und Entwicklungs GmbH, legte daher Einspruch gegen die Abweisung seiner Beschwerde ein. Er machte den Presserat darauf aufmerksam, dass der Dermatologe in die Vermarktung des Rasierers "eingespannt" sei. Durch Googeln sei das leicht feststellbar: Maurer taucht nämlich auch auf Websites des Herstellers Braun als Experte auf, z.B. hier.

Der Beschwerdeausschuss hatte ein Einsehen und gab Maes' Einspruch statt. Das Gremium wird nun in einer Sitzung am 3. Juni über den Fall entscheiden. Ein Internetanschluss ist dann hoffentlich vorhanden.

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