Der Fall Augstein-Reski, die Mafia und die Pressefreiheit

JOURNALISMUS! In der Paul-Josef-Raue-Kolumne spielen 5000 Euro eine Rolle: Warum zahlt der "Freitag"-Verleger Jakob Augstein der Autorin Petra Reski nicht die Kosten für einen Rechtsstreit, den ihr Mafia-Artikel ausgelöst hatte? In dem Streit, der sich hochschaukelt, geht es auch um Mafiosi, denen Gerichte beistehen, geht es um eitle Journalisten und um die Chancen von Recherchen, organisiertem Verbrechen auf die Spur zu kommen. Es geht um die Freiheit der Presse.

Paul-Josef Raue | 24. April 2017 um 15:26

Petra Reski schreibt mittlerweile lieber Romane über die Mafia. Im Juli erscheint bei Hoffmann&Campe der dritte mit Serena Vitale, der sizilianischen Antimafia-Staatsanwältin mit deutschen Wurzeln und dem Investigativjournalisten Wolfgang W. Wieneke. (Foto: Hoffmann&Campe, Paul Schirnhofer)

Paul-Josef Raue schreibt auf kress.de die wöchentliche Kolumne "Journalismus!".

Petra Reski, die in Venedig lebt, ist eine Reporterin, die man gerne streitbar nennt. Sie recherchiert seit Jahrzehnten auf schwierigem Terrain: Wie heftig hat die kalabrische Mafia, die Milliarden verdient, Deutschland in den Griff genommen, vor allem den Osten? In einem Artikel für den "Freitag", der linken Wochenzeitung mit gut 20.000 Auflage, schrieb sie vor zwei Jahren ausführlich über ihren Kampf gegen die Mafia:

Sie erzählte von Lügnerinnen-Vorwürfen bei Lesungen in Erfurt, der Stadt, die sie als eine Geldwäsche-Zentrale sieht; sie schilderte die Reaktionen auf einen MDR-Film "Die Provinz der Bosse": Die Chefin der Erfurter Stadtmarketing-Agentur ärgerte sich "Derartige Mafia-Krawallberichte schaden dem Image der Stadt"; die "Super-Illu" empörte sich: "Den Touristen in Erfurt blieben die Frühstücksbrötchen im Hals stecken." Petra Reski berichtete in dem "Freitag"-Artikel vom Leipziger Landgericht, bei dem ein Erfurter Gastronom gegen den MDR-Beitrag geklagt hatte und Recht bekam. Dabei hatte der MDR nur den Mafia-Decknamen genannt; sein Klarname wurde erst bekannt, als er die Klage einreichte - in einem dann öffentlichen Verfahren. Petra Reski nannte den Klarnamen, und damit begann ein Streit - nicht nur mit der Mafia, sondern auch unter Journalisten. Der Erfurter Gastronom erwirkte in Leipzig eine Verurteilung: Petra Reski darf ihren Verdacht nebst Namensnennung nicht mehr berichten und muss zur Sicherheit 5000 Euro zahlen. Diesen Sieg der Mafia nutzte "Freitag"-Verleger Jakob Augstein, um sich von der Autorin zu distanzieren, die als Honorar für den Artikel 321 Euro bekommen hatte. "Petra Reski kannte das Risiko, das sie mit der Nennung des Namens einging", schreibt Augstein, der im Deutschlandfunk auch von Schlampigkeit seiner Redaktion sprach. "Und wir als Redaktion hätten den fraglichen Passus im Text nicht veröffentlichen dürfen", schrieb er online in eigener Sache. "Wir haben uns korrigiert, als die Gegenseite uns anwaltlich aufforderte, die entsprechende Stelle nicht weiter zu verbreiten.". Jakob Augstein endete mit einem nur schwer zu entwirrenden Satz in seinem Text, zu dem keine Online-Kommentare zugelassen waren: "Wir folgen dem Prinzip Zuverlässigkeit für Zuverlässigkeit. Eine Zeitung ist ihren Autoren gegenüber zur Treue verpflichtet. Und ihren Leserinnen und Lesern gegenüber ist sie zur Wahrheit verpflichtet. Wahrheit und Mut schließen einander nicht aus." Also: Beide Seiten hatten, so Augstein, Fehler gemacht. Abneigung hin, Abneigung her: Hätte Augstein treu zur Autorin gestanden, wie zwischen Verlagen und Freien üblich, und hätte er Reski die Gerichtskosten erstattet, dann wäre die Schlammschlacht im Keim erstickt - die nachzulesen ist bei Twitter, von beiden Seiten geschrieben in Trump-Manier, sowie in der "FAZ", die ausführlich berichtete. Auch Jan Böhmermann beteiligte sich: "Daumen hoch, @augstein, für diese sympathische Mischung aus Millionärsknauserigkeit und mangelndem verlegerischen Verantwortungsgefühl!" Augstein antwortete: "Ich lache gerne mit. Aber anders als Sie müssen wir für die Richtigkeit unserer Aussagen einstehen. Unterschied von Journalismus und Satire." Nachdem sich beide Seiten ausreichend verletzt haben, Argumente nicht mehr in Sicht sind, Petra Reski erfolgreich um Spenden bittet, da wäre es sinnvoll, die wichtigen Fragen zu erörtern:

  • Warum ergeben sich alle ohne Gegenwehr dem Landgericht?

  • Warum streitet keiner vor Gericht um das Recht auf Recherche gegen organisierte Kriminalität wie die Mafia?

  • Warum werden Politiker nicht ihrer Aufgabe gerecht, gesetzlich zu regeln, dass die Mafia wie in Italien belegen muss, woher ihr Geld kommt, und nicht Journalisten dies beweisen müssen? "Schon 2013 hatte die Bundesregierung die Beweislastumkehr angekündigt, doch solange die Reform ausbleibt, hat die Mafia leichtes Spiel und die Polizei einen schweren Stand", schreibt Andreas Rossmann in der "FAZ".

  • Und was wäre, wenn Politiker die Mafia als terroristische Vereinigung einstufen würde, für die man sogar vorbeugende Haft diskutiert?

Es lohnt sich, den Reski-Artikel im "Freitag" sorgsam zu lesen; er ist allerdings nur noch an entlegener Stelle im Netz zu finden, der "Freitag" hat ihn komplett gelöscht. Reski zitiert einen Medienanwalt, leider ohne Namen: "Im Presserecht ist es so, dass bei einem Verdacht grundsätzlich der Äußernde die Beweislast trägt. Faktisch heißt dies, dass man einen Verdacht praktisch nur dann äußern kann, wenn er bewiesen ist - also kein Verdacht mehr ist. (...) Dass die Presse ihrer Aufgabe als Wächter und Mahner unter solchen Voraussetzungen nicht effizient nachkommen kann, liegt auf der Hand." Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht vor kurzem die Verdachts-Berichterstattung gestärkt gegen Urteile von Land- und Oberlandesgerichten, wie in dieser "kress"-Kolumne berichtet; das oberste Gericht wertet unter folgenden Prämissen die Pressefreiheit höher als das Persönlichkeitsrecht: 1. Der Vorwurf muss für die Öffentlichkeit "wesentlich" sein. 2. Der Vorwurf muss "hinreichend sorgfältig" recherchiert werden. Je schwerer der Vorwurf, umso höher die Sorgfalt. 3. Journalisten müssen intensiver recherchieren als Privatpersonen, die einen Vorwurf erheben. 4. Ist der Vorwurf weder zu beweisen noch zu widerlegen, wiegt die Meinungsfreiheit stärker als das Persönlichkeitsrecht. Das Gericht wörtlich: 
"Sofern der Wahrheitsgehalt einer Tatsachenbehauptung nicht feststellbar ist, kann das Grundrecht der Meinungsfreiheit einem generellen Vorrang des Persönlichkeitsrechts entgegenstehen." 5. Journalisten müssen im Artikel kenntlich machen: Der Vorwurf ist nicht bewiesen trotz intensiver Recherchen. All diese Prämissen hat Reski erfüllt. Gerade untere Gerichte urteilen gerne gegen die Meinungsfreiheit und überschätzen die Persönlichkeitsrechte, wenn es um die Nennung von Namen geht. So unterlag der Moderator Günther Jauch vor kurzem beim Bundesgerichtshof, nachdem ihm Land- und Oberlandesgerichte Recht gegeben hatten: Es ging um die Nennung der Namen seiner Kinder in einem Artikel der "Bunte". Wenn die Namen schon mehrfach an anderen Stellen genannt wurden, darf man sie auch nennen. Dem schloss sich das Bundesverfassungsgericht an und nahm die Verfassungs-Klage der Adoptivtöchter von Jauch erst gar nicht zur Entscheidung an. Auch Petra Reski hatte nicht als erste den Namen des mutmaßlichen Mafia-Gastronomen genannt: Nach Recherchen von Andreas Rossmann hatte die "taz" schon zwei Monate vor dem "Freitag"-Artikel den Namen genannt und wenig später wiederholt; die Nachrichtenagentur epd nannte ihn zwei Wochen vor dem "Freitag"-Artikel. Auch das Leipziger Landgericht hatte zunächst Bedenken, dem Antrag des Erfurter Gastronomen zu folgen, hielt ihn wohl für unzulässig, aber änderte dann seine Meinung. Wenn Journalisten ideologische Scharmützel - rechte "FAZ" gegen linken "Freitag" - beenden, Eitelkeiten fahren ließen und sich um die gemeinsame Sache der Pressefreiheit und der ungehinderten Recherche kümmerten, hätte der Fall Reski wieder einen Sinn: Kämpfen um das Recht und die Freiheit der Presse! Dafür brauchen Journalisten nicht einmal Zivilcourage, sondern nur Geduld und Geld. Info "Die Mafia in Deutschland" (Econ, 18 Euro): Ein Reporter-Team von Correctiv, RTL und "Stern" haben das Mafia-Netz in Deutschland recherchiert und stützen sich auf Ermittlungen von deutschen und italienischen Behörden.. So stellt es Correctiv vor: "Einen sehr tiefen Einblick in die Mafia-Welt bietet die dramatische Lebensgeschichte von Maria G. (35), die wir über Monate begleitet haben. Sie geriet mit sechzehn in die Finger der 'Ndrangheta und ist eine ihrer wenigen weiblichen Kronzeugen. Hautnah berichtet sie vom Leben mit einem brutalen Mafioso und vom Versuch, ihre Kinder vor dem Clan zu schützen. Aus ihren Erlebnissen wird klar, woher die Clans ihre Macht beziehen und wie archaisch sie auch heute noch strukturiert sind. In verschiedenen Kapiteln beleuchten wir dann die illegalen Aktivitäten der Mafia. Wir porträtieren einen Mafia-Killer, berichten über Drogengeschäfte, Schwarzarbeit, Geldwäsche und Umsatzsteuerbetrug, in die Agrar- und Bau-Mafia verwickelt sind und die den Staat Milliarden kosten. Zuletzt veröffentlichen wir ein Verzeichnis mit 52 Clans der 'Ndrangheta. Wir zeigen, wo sie in Deutschland mit welchen Geschäften aufgefallen sind."  Der Autor Paul-Josef Raue arbeitete 35 Jahre lang als Chefredakteur von Lokal- und Regionalzeitungen, zuletzt in Thüringen, davor in Braunschweig, Magdeburg, Frankfurt/Main und Marburg. Er gründete in der DDR-Revolution mit der "Eisenacher Presse" die erste deutsch- deutsche Zeitung. Zusammen mit Wolf Schneider gibt er das Standard-Werk "Das neue Handbuch des Journalismus" heraus, das seit zwanzig Jahren, immer wieder überarbeitet, im Rowohlt-Verlag erscheint. Auf "kress.de" erschien die zwanzigteilige Serie "Journalismus der Zukunft". Sein Blog mit weit über tausend Einträgen: www.journalismus-handbuch.de. Er berät heute Verlage, Redaktionen und speziell Lokalredaktionen und unterrichtet an Hochschulen.

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