Marc Bartl | 15. Oktober 2021 um 11:40
Corint Media, die als Verwertungsgesellschaft die Leistungsschutzrechte der Presseverleger vertritt, hat Google einen Lizenzvertrag vorgelegt. Für die Nutzung von Presseinhalten wie Überschriften, kurzen Artikelausschnitten und Vorschaubildern in der Suchmaschine fordert Corint Media für derzeit rund 200 Wahrnehmungsberechtigte eine Lizenzgebühr von 420 Millionen Euro für das Jahr 2022. Diese berechnet sich nach Angaben von Corint Media aus einem üblichen Vergütungssatz auf die relevanten Umsätze des verwertenden Unternehmens im jeweiligen Markt - hier also Google in Deutschland. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) - zuständig für die Bewertung von Tarif- und Vergütungsfragen - hatte bereits einen Lizenzsatz von bis zu 11 % auf die relevanten Umsätze für das Gesamtrepertoire als grundsätzlich angemessen bewertet. Da Corint Media die Rechte von derzeit ca. 200 digitalen Presseveröffentlichungen im deutschen Markt wahrnimmt, reduziert sich der Prozentsatz entsprechend. Für Google werden die aus dem Betrieb der Suchmaschine in Deutschland erwirtschafteten Umsätze auf rund 9 Milliarden Euro für das Jahr 2020 geschätzt. Nach den bekannt gewordenen Zahlungen bzw. Forderungen für die Verwertung von Presseveröffentlichungen in anderen Märkten - Australien rund 100 Millionen Euro; Kanada rund 400 Millionen Euro - ordnet sich die geforderte Summe nach Einschätzung von Corint Media im internationalen Vergleich ein. In Frankreich hatte die dortige Kartellbehörde kürzlich Google zu einer Zahlung von 500 Millionen Euro verurteilt. Das Unternehmen hatte entgegen der behördlichen Anordnung mit den Presseverlegern nicht konstruktiv über die Vergütung für das französische Presseleistungsschutzrecht - das wie das deutsche auf der EU-Urheberrechtsrichtlinie basiert - verhandelt.
Alle Hintergründe zur Corint-Forderung finden Sie in der kommenden Ausgabe von "kress pro", die heute in die Schlussproduktion geht. Corint-Geschäftsführer Christoph Schwennicke erklärt im Interview, warum die Forderung keine Luftnummer ist, wie die Summe juristisch hergeleitet wird und was er kleineren Verlagen rät, die ihre Rechte gegenüber Google und Facebook verwerten möchten. Ausgabe 8, die am Dienstag erscheint, können Sie hier per Mail vorbestellen: vertrieb@oberauer.com (als Epaper oder Print). Abonnenten können das Interview sofort anfordern. Bitte Mail an Chefredakteur Markus Wiegand: markus.wiegand@kresspro.de.
Norbert Flechsig, Urheberrechtswissenschaftler und Mitautor zahlreicher Kommentare zum Urheberrecht, erklärt: "Die Forderung nach einer angemessenen Vergütung von Rechteinhabern für die Online-Nutzung ist strukturell kein neuer Fall für die Urheberrechtswissenschaft. Wenn Urheber im Buchbereich als regelmäßige Lizenzvergütung mindestens 15 % des Verkaufspreises an der Theke erhalten, dann können 11 % der Umsätze von Google für sämtliche deutschen Presseverleger nur als Untergrenze eines angemessenen Entgelts bezeichnet werden. Schließlich ist das urheber- und leistungsgeschützte redaktionelle Schaffen in diesem Vergütungsanspruch enthalten, weil eben diese Redakteure hieran anteilig vergütet werden müssen. Nur mit einer solchen angemessen erscheinenden Vergütung erscheint auch Vertragsparität gegeben, die der deutsche Gesetzgeber im Verhältnis zwischen Presseverlegern und Suchmaschinenbetreibern nicht außer Kraft setzen wollte." Das Wichtigste aus den Medien - einmal am Tag: Jetzt den kressexpress bestellen
Axel Voss, MdEP, Berichterstatter für die EU-Urheberrechtsrichtlinie, meint: "Vom Presseleistungsschutzrecht müssen alle Verleger profitieren, das ist der Wille des Europäischen Gesetzgebers. Die Einnahmen sollen die Verlage und damit die Meinungs- und Pressevielfalt absichern und auch eine Beteiligung der Journalisten gewährleisten. Jeder Versuch, dieses robuste Recht zu umgehen, widerspricht dem Zweck der Regelung und ist abzulehnen."
Und Markus Runde und Christoph Schwennicke, Geschäftsführer Corint Media, betonen: "Mit diesem Angebot gehen die Verhandlungen mit der größten Plattform, die Presse-Inhalte nutzt, in die entscheidende Phase. Das Recht ist da, es ist europäisch legitimiert und findet über die EU hinaus Zustimmung. Nun geht es darum, sehr bald und sehr transparent einen Preis festzulegen, der der Bedeutung der gesamten Presse im Netz gerecht wird."
Hintergrund: Corint Media, mit Sitz in Berlin, ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie. Es vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern.
Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX, MTV und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RPR1. und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesellschaft Madsack, die DuMont Mediengruppe, die Augsburger Allgemeine, die Aschendorff Mediengruppe, die Rheinische Post Mediengruppe und der Münchener Zeitungs-Verlag.
Corint Media ist eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).
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