Marc Bartl | 10. Dezember 2021 um 12:33
Unter dem Titel "Die Akte Mockridge" hatte das Nachrichtenmagazin im September über die Vowürfe berichtete, die die Journalistin und Komikerin Ines Anioli gegenüber dem Comedian Luke Mockridge (Sat.1) erhebt. Das Gericht beurteilt den Spiegel-Report als unzulässige Verdachtsberichterstattung, berichtet Laura Hertreiter in der Süddeutschen Zeitung. Auch wenn das öffentliche Interesse an dem Fall hoch sei, habe der Bericht gegen die Grundsätze der Unschuldsvermutung verstoßen, die Persönlichkeitsrechte von Luke Mockridge seien verletzt worden, zitiert die SZ aus der Urteilsbegründung. Mockridges Anwalt Simon Bergmann von der Berliner Kanzlei Schertz Bergmann, sagte zur SZ: "Für uns ist das der eklatanteste Fall unzulässiger Verdachtsberichterstattung" und verwies auf die "schweren Folgen für unseren Mandanten". Er wolle eine sechsstellige Entschädigungssumme geltend machen, heißt es in der Süddeutschen. Spiegel-Redakteurin Ann-Katrin Müller hat sich am Donnerstagabend auf Twitter ausführlich zu dem Fall gemeldet: "Das Kölner Landgericht hielt unsere Recherche zu Luke Mockridge für zulässige Verdachtsberichterstattung. In Hamburg sieht man es nun anders. Die Richter dort, zu denen Mockridges Anwalt nach dem Fehlschlag in Köln ausgewichen war, haben @derspiegel per einstweiliger Verfügung tatsächlich vorläufig verboten, über Ines Aniolis Kernvorwurf gegen Luke Mockridge zu berichten." Der Spiegel wird nun laut Müller alle Rechtsmittel ausschöpfen, "um die Freiheit seiner Berichterstattung zu verteidigen". "In jedem Fall zulässig bleibt", so die Spiegel-Redakteurin weiter, "auch nach Hamburger Gerichtssicht, über die Vorwürfe der zahlreichen anderen Frauen zu berichten, die Mockridge übergriffiges Verhalten im öffentlichen Raum vorgeworfen hatten."
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