Verletzung der Menschenwürde: Publizist Tichy muss Schmerzensgeld an SPD-Politikerin Chebli zahlen

"Christian Schertz setzt für @SawsanChebli 10.000 € Geldentschädigung gegen 'Tichys Einblick' durch", teilt der Medienanwalt über Twitter mit. Bei dem Streit zwischen der SPD-Politikerin Chebli und dem Publizist Roland Tichy geht es um frauenfeindliche Äußerungen. Wie Schertz das Urteil bewertet und was Chebli sagt.

5. Januar 2022 um 11:13

SPD-Politikerin Sawsan Chebli (Foto: Daniel Biskup)

Publizist Roland Tichy

Nach frauenfeindlichen Äußerungen über sie im Magazin "Tichys Einblick" hat die Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli ein Schmerzensgeld erstritten. Das Landgericht Berlin entschied, dass der Publizist Roland Tichy der 43-Jährigen 10 000 Euro zahlen muss, wie Cheblis Anwalt Christian Schertz und ein Gerichtssprecher am Dienstag übereinstimmend der Deutschen Presse-Agentur sagten (Az 27 O 195/21). Tichys Verlag äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil und zum möglichen weiteren Vorgehen. In einer Kolumne in der Monatsschrift "Tichys Einblick" hatte ein Autor über Cheblis Kandidatur für den Bundestag geschrieben und dabei eine sexistische Formulierung benutzt (kress.de berichtete). Der im September 2020 veröffentlichte Beitrag hatte wegen dieser Wortwahl bundesweit für Wirbel gesorgt. Diverse Persönlichkeiten solidarisierten sich öffentlich mit Chebli, die bis Dezember 2021 Staatssekretärin für bürgerschaftliches Engagement und Internationales in der Berliner Senatskanzlei war. Die damalige Staatsministerin für Digitales in der Bundesregierung, Dorothee Bär (CSU), kündigte aus Protest gegen Tichy ihre Mitgliedschaft in der Ludwig-Erhard-Stiftung. Wenig später gab Tichy den Vorsitz der Stiftung ab. In einem früheren Verfahren hatte Chebli bereits eine Unterlassungserklärung Tichys erwirkt. "Ich bin froh über dieses Urteil. Ich habe geklagt, weil es mir wichtig war klar zu machen, dass Sexismus niemals Normalität sein darf und er nicht ohne Konsequenzen bleibt!", schreibt Chebli nun auf ihrem Twitter-Account, der mehr als 100.000 Follower hat. Ihr Anwalt Christian Schertz sagte der dpa: "Es ist zu begrüßen, dass die deutsche Justiz deutlich macht, dass sie Verrohung, Hass und Diffamierung nicht nur Unterlassungsurteile entgegensetzt, sondern auch eine Geldentschädigung." Das Gericht habe betont, dass es sich bei den Äußerungen in dem Beitrag um eine Verletzung der Menschenwürde und eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung handele. Der Gerichtssprecher nannte gegenüber dpa keine weiteren Einzelheiten. Die schriftlichen Urteilsgründe lägen noch nicht vor. Gegen das Urteil sei Berufung beim Kammergericht möglich. Zur Person: Roland Tichy war Chefredakteur der Magazine Impulse und Euro sowie der Wirtschaftswoche. Seit 2016 ist er Herausgeber des Monatsmagazins Tichys Einblick. Hintergrund: Tichys Einblick ist der Titel eines seit 2014 erscheinenden Onlinemagazins des deutschen Journalisten und Publizisten Roland Tichy, der auch die namensgebende Kolumne beisteuert. Seit 2016 erscheint zudem monatlich eine gedruckte Zeitschrift gleichen Titels. Das Medium bezeichnet sich selbst als "liberal-konservatives Meinungsmagazin".

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