Muss Julian Reichelt seine Abfindung zurückzahlen?

Die Springer-Klage gegen seinen früheren Bild-Chefredakteur Julian Reichelt beschäftigt an diesem Freitag das Berliner Arbeitsgericht. Es geht dabei um eine Summe im siebenstelligen Bereich. Wer die besseren Karten hat - lesen Sie im aktuellen kress pro.

9. Juni 2023 um 12:55

Ex-Bild-Chef Julian Reichelt

Auszug aus der Story Der Skandal im Skandal im aktuellen kress pro - Magazin für Führungskräfte in Medien: Was passiert ist: Axel Springer hat vor dem Arbeitsgericht in Berlin im April eine Millionenklage gegen Julian Reichelt eingereicht und ihn wegen Betrugs angezeigt. Der ehemalige "Bild"-Chef habe bei seinem Ausscheiden zugesichert, interne Dokumente vernichtet zu haben. So stehe es in der Anzeige, berichtet das "Handelsblatt". Und hat dies offenbar nicht getan. Holger Friedrich, Verleger der "Berliner Zeitung", sagte im Interview mit dem "Manager Magazin", Julian Reichelt habe ihm vertrauliche Informationen zukommen lassen. Was es bedeutet: Axel Springer und Julian Reichelt liegen einfach völlig über Kreuz. Reichelt hat nie verstanden, warum er gefeuert wurde, und ist sich keiner Schuld bewusst. Axel Springer dagegen ist den Weg des geringsten Widerstands gegangen. Der Vergleich mit der ehemaligen "Bild"-Mitarbeiterin in den USA kam vor allem zustande, um Ruhe im strategisch so wichtigen US-Markt zu haben. Das Ganze gleicht einem Schuldeingeständnis, das Reichelt selbst so nie abgeben würde. Zumal er über Chatprotokolle verfügt, die die Klage in einem anderen Licht erscheinen lassen. Spätestens nachdem die "Zeit" die peinlichen Chats zwischen Döpfner und Reichelt veröffentlicht hat, setzte sich die Erkenntnis bei Springer durch, dass das Thema für Reichelt noch nicht beendet ist. Der größte Hebel: die großzügige siebenstellige Abfindung, die Reichelt erhalten hat, denn der Vertrag lief trotz der Entlassung weiter. Die Beweislast liegt jetzt bei Axel Springer. Dabei kommt Holger Friedrich, dem Verleger der "Berliner Zeitung", eine zentrale Rolle zu, der im Interview mit dem "Manager Magazin" angab, Reichelt habe ihm "konkret Vorstandskommunikation und private Kommunikation von Axel-Springer-Mitarbeitenden" zugeleitet mit "zum Teil ausgesprochen privaten Nachrichten", die laut dem Verleger "unangenehm für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Axel Springer sind, insbesondere für junge und weibliche". Es blühen bereits die Spekulationen, um welches Material es sich dabei wohl handeln könnte. Um sich gegen Reichelt arbeitsrechtlich durchzusetzen, muss Springer beweisen, dass der Ex-"Bild"-Chef beruflich relevantes, vertrauliches Material weitergegeben hat. Das ist längst kein Selbstläufer, denn Friedrich hat das Material angeblich vernichtet. Selbst wenn der Nachweis gelänge, heißt das nicht automatisch, dass Reichelt seine Abfindung zurückzahlen muss. Am (heutigen) 9. Juni (ab 13:10 Uhr) ist ein öffentlicher Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Berlin angesetzt. Rational wäre eigentlich, dass sich die Kontrahenten vorher einigen und eine Art Nichtangriffspakt schließen, wie er zunächst auch nach der Entlassung Reichelts offenbar bestand. Axel Springer geht es darum, endlich einen Schlussstrich unter die Affäre zu setzen. Das Interesse an einer öffentlichen Schlammschlacht dürfte beim Konzern klein sein. Genau hier liegt ein Druckmittel für Reichelt, dessen Anwälte angekündigt haben, auch juristische Schritte in den USA zu prüfen. [...] kress pro-Chefredakteur Markus Wiegand befasst sich in seiner Titelgeschichte auch intensiv mit diesen zwei Fragen: "Stimmen die Vorwürfe gegen Julian Reichelt?", "Muss der Spiegel den Nannen-Preis zurückgeben?". Die Top-Themen im neuen kress pro - jetzt lesen: So gelingt der KI-Einstieg: Ippen-Digital-Chefredakteur Markus Knall sagt, wo sich der Einsatz in der Redaktion schon lohnt und was er kleinen Häusern strategisch rät. Ranking: Welche Redaktionssysteme die meisten Kunden haben. Reichelt-Affäre: Warum sie sich zum Medienskandal ausweitet. Jetzt die kress pro-Ausgabe 4/2023 bestellen.

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