Die ARD und ihre ehemalige Generalsekretärin Verena Wiedemann (Foto) haben sich am Montag vor dem Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg auf einen Vergleich geeinigt. Laut "Süddeutscher Zeitung" (Dienstagsausgabe) ging der Einigung ein Vorschlag des Gerichts voraus.
Die Verhandlung war nicht öffentlich, über den Inhalt des Vergleichs wurde nichts bekannt. Vier Wochen haben die Parteien Zeit, den Vergleich zu widerrufen. ARD und Wiedemanns Anwalt Hans Georg Meier wollten die Einigung gegenüber der "SZ" nicht kommentieren.
Wiedemann hatte die Intendanten der ARD wegen Mobbings verklagt und fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld (kress.de vom 22.03.2011). Vor Gericht soll ihr Anwalt von "Ausgrenzung, Diskriminierung und Missachtung" durch die ARD gesprochen haben. Dies alles hätte dazu geführt, dass Wiedemann erkrankt sei und sich in medizinischer Behandlung befinde. Wiedemann warf den Intendanten vor, dass diese ihr in den vergangenen Jahren vertragswidrig Aufgaben entzogen hätten. Die ARD wies die Vorwürfe zurück und bot an, weiter mit Wiedemann zusammenzuarbeiten, doch Wiedemann lehnte ab (kress.de vom 1. Juli 2011). Momentan sucht die ARD nach einer neuen Generalsekretärin.
Das Generalsekretariat war 2006 vor allem auf Initiative des damaligen WDR-Intendanten Fritz Pleitgen unter Leitung von Wiedemann als Interessensvertretung der ARD in der Hauptstadt eingerichtet worden.
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