Die gemeinsame Onlinevideothek von ARD und ZDF - Projektname "Germany’s Gold" - hat im Genehmigungsverfahren beim Bundeskartellamt eine erste Hürde genommen. In einer Mitteilung der Behörde vom Montag heißt es, dass die fusionskontrollrechtliche Prüfung abgeschlossen sei. Anders als RTL und ProSiebenSat.1, deren Pläne für eine gemeinsame Videothek das Kartellamt ablehnte, wären ARD und ZDF auf dem Fernsehwerbemarkt nicht marktbeherrschend und würden es durch den Zusammenschluss auch nicht werden.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erklärt, um was es in der nächsten Stufe des Verfahrens geht: "Das Vorhabens unterliegt den gleichen kattellrechtlichen Maßstäben wie die geplante Plattform von RTL und ProSiebenSat.1. Wir werden unter anderem prüfen, ob mit den Plänen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Wettbewerbsbeschränkungen auf der Produktions- und Lizensierungsstufe verbunden sind." Außerdem werde man sich mit den Zuschauermärkten befassen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender überlegen sich, Germany’s Gold über Werbung zu finanzieren (kress.de vom 18. November 2011). Aufgehängt ist das Projekt, das seit Ende Oktober dem Bundeskartellamt zur Genehmigung vorliegt, bei den kommerziellen Töchtern der Sendeanstalten wie ZDF Enterprises und der WDR Mediagroup.
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