Facebooks Fotodienst mit neuen Richtlinien: Instagram kann Nutzerdaten an Werbetreibende verkaufen

 

Facebooks Fotodienst Instagram unter Beschuss: Grund sind die neuen Nutzungsrichtlinien, nach denen Instagram Bilder und Daten der Nutzer an Facebook weiterreichen und Werbetreibenden gegen Geld zur Verfügung stellen darf. Die Regeln treten am 16. Januar in Kraft.

Facebooks Fotodienst Instagram unter Beschuss: Grund sind die neuen Nutzungsrichtlinien, nach denen Instagram Bilder und Daten der Nutzer an Facebook weiterreichen und Werbetreibenden gegen Geld zur Verfügung stellen darf. Die Regeln treten am 16. Januar in Kraft. Widerspruch zwecklos: Wer sich bei Instagram einloggt, akzeptiert die neuen Regeln, fasst die "New York Times" zusammen. Einzige Alternative sei, das Nutzerkonto zu löschen. Auch Pseudonyme helfen nicht: Instagram gibt vor, dass Nutzerinformationen bei der Registrierung oder später "wahr, zutreffend, aktuell und komplett" sein sollen.

Und das ist die viel diskutierte Passage: "Der Dienst kann teilweise oder ganz von Werbeeinnahmen unterstützt werden. Um uns zu helfen, interessante bezahlte oder gesponsorte Inhalte oder Werbung zu platzieren, erklären Sie sich damit einverstanden, dass ein Unternehmen oder eine andere Einheit uns dafür bezahlt, Ihre Benutzernamen, Abbild, Fotos (zusammen mit allen anhängenden Metadaten) und/oder Aktionen, die sie vornehmen, im Zusammenhang mit bezahlten oder gesponsorten Inhalten oder Werbekampagnen anzuzeigen, ohne jede Vergütung für Sie."

Nutzer werden demnach zu Werbeträgern - ohne das sie es wissen und bezahlt werden. Betroffen sind dann diejenigen, die Instagram nicht nutzen, aber auf den Fotos der Nutzer zu sehen sind. Auch für Minderjährige gelten diese Regeln, denn Instagram setzt voraus, dass die Eltern der Verwendung von Fotos und Daten zugestimmt haben. So könnten künftig selbstgemachte Fotos samt Nutzernamen in Anzeigen bei Facebook auftauchen. Instagram werde damit zur größten Bildagentur der Welt, schreibt "cnet.com". Zudem weist Instagram darauf hin, dass bezahlte Services oder gesponserte Inhalte nicht zwingend als solche gekennzeichnet werden.

"Besser als Teil von Facebook funktionieren"

Anlass für diese Neuerungen ist die Übernahme von Instagram durch Facebook, welche die Wettbewerbsbehörde FTC im August genehmigte (kress.de vom 23. August 2012). In einem Blogeintrag von Instagram heißt es, die neuen Richtlinien würden dem Fotodienst helfen, besser als Teil von Facebook zu funktionieren. Dort steht auch, dass sich an den Besitzverhältnissen nichts ändert.

Jüngsten Angaben zufolge nutzen mehr als 100 Mio Menschen Instagram; Facebook knackte im Herbst die Milliarden-Marke (kress.de vom 4. Oktober 2012).

Hier sehen Sie die neuen Nutzungs- und die neuen Datenschutz-Regeln von Instagram.

Ihre Kommentare
Kopf

Peter F. Meyer

18.12.2012
!

Wer es jetzt noch immer nicht kapiert hat: "Soziale Netzwerke" verdienen nicht das Attribut "sozial". Es sind schlichtweg kommerzielle Netzwerke mit ausschließlich wirtschaftlichen Interessen. Es ist unfassbar, dass jetzt jedes private Bild gewerblich genutzt werden kann ohne Berücksichtigung der Urheber. Was sagt das UrHG???
Die Aktie von Facebook sollte jetzt in den Keller sinken, weil es hoffentlich massenhafte Kündigungen geben wird. Wenn nicht, dann träumt schön weiter...


Albert

18.12.2012
!

Bei diesen Regeln sollte die Datenschützer schnell aktiv werden, denn hier werden Grundrechte verletzt. Das Recht am eigenen Bild kann m.E. nicht durch die AGB einer eher dubiosen Internetfirma ausgehebelt werden. Ich bin selbst nicht auf Facebook und bei Instagram, aber vielleicht auf einem Foto, dass jemand anderes ohne meine Zustimmung hochgeladen hat. Und jetzt soll ich auf mein Recht am eigenen Bild verzichten und einem Facebook-Ableger erlauben, mit meinem Bild Geld zu machen? Hmm: NEIN!!!


Karl-Heinz Haenel

Karl-Heinz Hänel

Altes Forstamt

18.12.2012
!

Ich lasse keinen Diebstahl meiner Bilder durchgehen, schliesslich lebe ich von meinen Fotos (Werken), die nach deutschem Recht global geschützt sind. Ich werde bei einer Urheberrechtsverletzung klagen, egal, ob es ein User ist oder Facebook, sobald ich einen Verstoß feststelle! http://www.PANORAMO.de


Hartmut Renner

Hartmut Renner

textchef.net und reise-renner.de
Schlussredakteur, Textchef, Lektor, Korrektor, Reisefotograf

19.12.2012
!

@ Peter F. Meyer: Wer sagt denn, dass es sich um SOZIALE Netzwerke handelt? Es sind SOCIAL Networks, also Netzwerke, die der GESELLIGKEIT dienen. Leider ist der ganze Kram von Anfang an falsch übersetzt worden...

Zurück zum Thema: Jeder, der Fotos in diese Netzwerke stellt, sollte sie mit einem Wasserzeichen versehen; so sind sie wenigstens nicht mehr kommerziell nutzbar. Andererseits: Ist denn die Auflösung überhaupt ausreichend???


Thomas Bauer

Thomas Bauer

TOM-Verlag
Verlagsleiter

19.12.2012
!

@Hartmut Renner: Danke! Diese dämliche Fehlübersetzung hat mich schon immer wahnsinnig gemacht. Vor allem, dass sie von jedem gedankenfrei wiederholt wird.


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