Wettbewerbliche Bedenken: Bundeskartellamt sieht ARD/ZDF-Online-Plattform kritisch

 

Das Bundeskartellamt sieht die geplante ARD/ZDF-Online-Plattform "Germany's Gold" kritisch und hat den beteiligten Unternehmen seine wettbewerblichen Bedenken mitgeteilt. "ARD und ZDF treten als Unternehmer und Wettbewerber auf dem Markt für Video-On-Demand auf und müssen ihre Produkte deshalb auch wie andere Unternehmen unabhängig voneinander vermarkten", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Das Bundeskartellamt sieht die geplante ARD/ZDF-Online-Plattform "Germany's Gold" kritisch. Mehrere ARD- und ZDF-Gesellschaften hatten im April 2012 zusammen mit elf weiteren Produktions- und Rechtehandelsunternehmen die Online-Plattform "Germany's Gold" gegründet. Der Start war für Ende 2012 angekündigt - jedoch ist bis heute nicht passiert (kress.de vom 25. April 2012). Das Bundeskartellamt hat den beteiligten Unternehmen nun seine wettbewerblichen Bedenken mitgeteilt.  

"ARD und ZDF treten als Unternehmer und Wettbewerber auf dem Markt für Video-On-Demand auf und müssen ihre Produkte deshalb auch wie andere Unternehmen unabhängig voneinander vermarkten", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Nach den bisherigen Vorstellungen der Sendeanstalten würde die gemeinsame Online-Plattform es aber mit sich bringen, dass insbesondere die Preise und die Auswahl der Videos miteinander koordiniert würden."

Außerdem sind die Mediathek und die Produktion der Inhalte gebührenfinanziert und würden bereits deshalb eine erhebliche Wettbewerbsverfälschung auf dem Markt für Video-On-Demand verursachen, so Mundt weiter. "Noch weitergehende Wettbewerbsbeschränkungen durch kommerzielle Töchter der Rundfunkanstalten können nicht hingenommen werden. Die generelle Frage nach der Rechtfertigung eines Entgeltes für die Nutzung von Inhalten, die über Gebühren bereits finanziert wurden, ist keine kartellrechtliche Frage."

Die gemeinsame Vermarktung von entgeltlichen Videos im Internet durch kommerzielle Töchter von ARD und ZDF hätte nicht nur eine Koordinierung der Preise und der Verfügbarkeit der Videos zur Folge. Es sei zudem zu befürchten, dass alternative Plattformen keinen oder nur begrenzten Zugang zu den Videos erhalten werden.

Geschäftsmodell einer gemeinsamen Vermarktung muss ausgeräumt werden

Die Unternehmen haben ihre Zusagenbereitschaft signalisiert, heißt es in der Mitteilung des Bundeskartellamts. Die wettbewerblichen Bedenken könnten ausgeräumt werden, wenn das Geschäftsmodell einer gemeinsamen Vermarktung aufgegeben und man das Vorhaben auf den Betrieb einer rein technischen Plattform beschränken würde.

Die erste Hürde nahm "Germany's Gold" Ende 2011

Das kartellrechtliche Prüfverfahren der Online-Plattform ist zweigeteilt. Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens wurde zunächst in einem Fusionskontrollverfahren untersucht - die Kartellis hatten damals keine Bedenken geäußert und schlossen die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung aus (kress.de vom 29. November 2011).

Im Gegensatz dazu lehnten sowohl die Kartellis als auch das OLG Düsseldorf eine gemeinsame Online-Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1  ab (kress.de vom 8. August 2013).

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