Nach den Bedenken des Kartellamts: ARD und ZDF stampfen "Germany’s Gold" ein

 

Die Online-Videothek "Germany’s Gold" von ARD, ZDF sowie einigen Produktionsfirmen ist gescheitert. Nachdem das Kartellamt Bedenken zum Projekt geäußert hatte, wird es nun eingestellt. Das haben die beteiligten Unternehmen bekannt gegeben.

Die Online-Videothek "Germany’s Gold" von ARDZDF sowie einigen Produktionsfirmen ist gescheitert. Nachdem das Kartellamt Bedenken zum Projekt geäußert hatte, wird es nun eingestellt. Das haben die beteiligten Unternehmen bekannt gegeben. 

Als Grund für das Aus nennen ARD, ZDF & Co. die fehlende wirtschaftliche Prognose, wenn man das Projekt den geforderten Rahmenbedingungen des Kartellamts angepasst hätte. Seit November 2011 hatten die Wettbewerbshüter geprüft und kamen letztendlich zu dem Schluss, dass "Germany’s Gold" in seiner ursprünglichen Form nicht umsetzbar sei (kress.de vom 11. März 2013).

"Wir bedauern sehr, dass wir dieses Projekt nicht umsetzen können. In Zeiten veränderter Mediennutzung, Zuschauerbedürfnisse und Angebotsfragmentierung wäre ein Portal wichtig gewesen, das den Nutzern Gedächtnis des deutschen Films und Fernsehens hätte sein können und diesen hochwertige Inhalte aus allen Genres auch jenseits der klassischen TV-Ausstrahlung jederzeit zugänglich gemacht hätte", erklären die Unternehmen in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Ursprünglich sollte "Germany's Gold" Ende 2012 starten.

Bei der Onlinevideothek arbeiteten 17 Partner zusammen: Autentic GmbH, Bavaria Fernsehproduktion GmbH, Beta Film GmbH, Brainpool TV GmbH, MME Moviement AG, neue deutsche Filmgesellschaft mbH, Opal Filmproduktion GmbH, Schmidtz Katze Filmkollektiv GmbH, Studio Hamburg Produktion Gruppe GmbH, SWR Media Services GmbH, Telepool GmbH, TV 60 Filmproduktion GmbH, TV Plus GmbH, WDR Mediagroup GmbH, ZDF Enterprises GmbH, Ziegler Film GmbH & Co. KG und ZieglerFilm Köln GmbH.

Ein ähnliches Projekt von RTL und ProSiebenSat.1, "Amazonas", hat das Kartellamt bereits im März 2011 untersagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung ein Jahr später (kress.de vom 18. April 2013). 

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