Das Antragsformular zum "Recht auf Vergessenwerden" war am ersten Tag sehr gefragt. Google zählte am Freitag 12.000 Anträge von Europäern, die Suchergebnisse mit persönlichen Inhalten löschen lassen wollen. In der Spitze habe es bis zu 20 Anträge pro Minute gegeben, teilte Google am Wochenende mit. Der Internet-Konzern hatte an diesem Freitag ein entsprechendes Formular online gestellt (kress.de berichtete).
Mittlerweile ist es auch schon geändert worden: In einem Punkt heißt es jetzt lediglich: "Fügen Sie bitte eine lesbare Kopie eines Sie identifizierendes Dokuments bei." Zuvor hatte Google Nutzer zum Hochladen der Kopie eines Personalausweises aufgefordert. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar, der in Deutschland für Google zuständig ist, kritisierte das. Die automatisierte Speicherung eines Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei ungesetzlich, so Caspar. Google will die Datei binnen eines Monats nach Bearbeitung des Antrags löschen.
Wie lange Google für die Bearbeitung der Anfragen braucht, ist unklar. Gelöscht werden nur Links in Google-Diensten in den 28 EU-Ländern sowie Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz - nicht aber etwa in der Domain "Google.com". Bei Google rechnet man damit, dass es strittige Fälle geben werde, die vor Gericht geklärt werden müssten.
Hintergrund: Der EuGH hat bestimmten Nutzern das Recht eingeräumt, von Suchmaschinen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihren Namen enthalten, "sofern diese Ergebnisse in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen". Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werde man jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen, heißt es bei Google. Der Konzern will bei der Bearbeitung der Anträge prüfen, ob die Ergebnisse veraltete Informationen enthalten, und untersuchen, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.
Bei dem Formular handele es sich um eine "erste Maßnahme". "In den nächsten Monaten werden wir eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeiten und unsere Mechanismen verbessern", kündigt Google an.
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