Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof zum "Recht auf Vergessen" hat auch Microsoft ein Online-Formular veröffentlicht, mit dem Bürger die Sperrung von Suchergebnissen in der Suchmaschine Bing beantragen können.
Zu der Vorgehensweise heißt es bei Microsoft: "Wir werden ggf. weitere Informationsquellen neben dem Formular berücksichtigen, um Ihre Angaben zu überprüfen oder zu ergänzen. Diese Informationen helfen uns, in Übereinstimmung mit europäischem Recht zwischen Ihrem individuellen Interesse am Schutz der Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse an freier Meinungsäußerung und freier Verfügbarkeit von Informationen abzuwägen." Ein Antrag sei daher keine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Suchergebnis gesperrt werde.
Microsoft macht zudem darauf aufmerksam, dass "angesichts der vielen Fragen, die sich bei der Umsetzung des jüngst ergangenen Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union stellen, können das Formular und die zugehörigen Prozesse Änderungen unterliegen, wenn neue Richtlinien verfügbar werden". Eingereichte Anträge sollen deshalb im Laufe der Zeit gegebenenfalls neu geprüft werden.
Das Online-Formular steht Nutzern zur Verfügung, die ihren Wohnsitz in der Europäischen Union oder in der Schweiz oder Norwegen haben.
Google hat ein entsprechendes Online-Formular schon Ende Mai online gestellt. Anfang Juli teilte das Unternehmen mit, dass es mehr 70.000 Anträge von Bürgern erhalten habe, die Links entfernen lassen wollten. Aus Deutschland seien mehr als 12.000 Anträge gekommen (kress.de berichtete). Für besonders schwierige Fälle hat Google einen Beirat mit externen Experten ins Leben gerufen. Dieser soll dem Internetkonzen als unabhängiger Berater zur Seite stehen. Von deutscher Seite gehört dem Gremium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) an (kress.de berichtete).
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