Grünes Licht für das Gemeinschaftschaftsunternehmen Media Impact. Das Bundeskartellamt hat am Donnerstag die Vermarktungskooperation zwischen der Funke-Mediengruppe (FMG) und Axel Springer freigegeben. "Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die 'Bild'-Zeitung bei bundesweiten Zeitungsanzeigen zwar über eine starke Position, nicht aber über eine marktbeherrschende Stellung im kartellrechtlichen Sinne verfügt. Die gemeinsame Anzeigenvermarktung mit der Funke Mediengruppe bewirkt keine wesentliche Einschränkung wirksamen Wettbewerbs", begründet Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, die Entscheidung.
Werbekunden haben laut Mundt die Möglichkeit auf ganz unterschiedlichen Wegen Kombinationen regionaler Tageszeitungen zu buchen und damit auch eine bundesweite Marktabdeckung zu erreichen. Solchen überregionalen Kooperationen von regional tätigen Regionalzeitungen begegneten in aller Regel ihrerseits keinen kartellrechtlichen Bedenken. Darüber hinaus sei die Bild-Zeitung auch starkem Wettbewerb durch andere Medien aus benachbarten Märkten, wie etwa die bundesweite Fernsehwerbung, ausgesetzt.
Das geplante Gemeinschaftsunternehmen "Media Impact" soll unter der Führung von Axel Springer für die Medien von FMG und Axel Springer im Zeitungsbereich die nationale Anzeigenvermarktung sowie die Werbevermarktung von Zeitschriften- und Online-Medien durchführen. Geplant ist, dass Funke sich mit 25,1% an der Axel Springer Media Impact beteiligt, die bislang eine 100-prozentige Tochtergesellschaft von Axel Springer ist.
Bereits seit Mai 2014 betreut Axel Springer Media Impact verschiedene Zeitungs- und Zeitschriftenmarken von Funke im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages. Dazu zählen unter anderem die regionalen Tageszeitungen "Hamburger Abendblatt" und "Berliner Morgenpost" sowie Programm- und Frauentitel wie "Hörzu", "Gong", "TV Digital", "Bild der Frau", "die aktuelle", "Frau im Spiegel", "Das Goldene Blatt" oder "Echo der Frau". Mit der Gründung des Joint Ventures sollen nun auch die Funke-Regionalzeitungen hinsichtlich der nationalen Vermarktung in das Portfolio integriert werden.
Dritter Teilschritt der XXL-Transaktion
Das Vorhaben ist der dritte Teilschritt der umfangreichen Transaktion zwischen Axel Springer und FMG, die im ersten Schritt den bereits genehmigten Verkauf der Berliner Morgenpost, des Hamburger Abendblattes und weitere Zeitungen und Anzeigenblätter in der Region sowie der Frauenzeitschriften von Axel Springer an FMG beinhaltete (kress.de berichtete). Der zweite Teil der Transaktion betraf den Erwerb sämtlicher Springer-Programmzeitschriften durch FMG, den das Bundeskartellamt mit Auflagen genehmigt hat (kress.de berichtete).
"Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des Bundeskartellamtes. Wir werden jetzt zügig letzte Details klären und das Joint Venture auf den Weg bringen", so Manfred Braun, Geschäftsführer der Funke Mediengruppe.
Auch Andreas Geyr, designierter Geschäftsführer des Joint Ventures, reibt sich die Hände: "Wir werden über deutlich mehr Reichweite verfügen, haben eine höhere Relevanz für Kunden und Agenturen und können zudem neue Impulse für unser Mandantengeschäft setzen."
Gemeinschaftsunternehmen für Vertrieb muss noch genehmigt werden
Funke und Springer kündigten am Donnerstag zugleich an, das Gemeinschaftsunternehmen für Vertrieb in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt zur kartellrechtlichen Genehmigung anzumelden.
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