Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute die Klage der Bauer Media Group gegen das zentrale Verhandlungsmandat des Grosso-Verbandes abgewiesen. "Wir sehen das Urteil als eine Fehlentscheidung an und werden Konsequenzen in den nächsten Tagen prüfen", erklärte Andreas Schoo, Konzerngeschäftsleiter der Bauer Media Group, am Abend zu kress.de. Der Bundesverband Presse-Grosso begrüßt dagegen die Entscheidung vom Bundesgerichtshof.
Der Kartellsenat gab der Revision des Bundesverbandes statt und hob das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.2.2014 auf. Damit wurde die Klage des Bauer Verlages abgewiesen. Mit dem nun vorliegenden Urteil hat der BGH höchstrichterlich klargestellt, dass Branchenvereinbarungen im Pressevertrieb weiter zulässig sind. "Das Urteil ist ein Meilenstein für unsere bunte deutsche Medienlandschaft. Es sichert den freien Marktzutritt für alle Verlage zu vergleichbaren Bedingungen", erklärt Grosso-Präsident Frank Nolte unmittelbar nach der Verkündung der Entscheidung. Mit dem Abschluss des Verfahrens sei nun wieder Rechtssicherheit für alle Partner geschaffen.
Der Bauer-Verlag hatte 2010 durch seine Tochtergesellschaft Bauer Vertriebs KG ein Verfahren gegen den Bundesverband Presse-Grosso eingeleitet. Der Bundesverband solle es unterlassen, Branchenvereinbarungen, insbesondere über Konditionen, zentral mit Verlagen zu verhandeln. Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Düsseldorf folgten zunächst der Rechtsauffassung des Verlages.
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